Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2014)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und für alle Geschäfte, die zwischen der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen und dem Kunden angebahnt und abgewickelt werden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen in Kenntnis, abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Bestellung vorbehaltlos ausführt.
3. Die von der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen angebotenen Waren und Leistungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Alle Angebote beruhen auf Kundenangaben und den Ausgabebestand, der im Angebot erwähnt wurde.
2. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. Wird von der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen ein Artikel in den Onlineshop eingestellt, erklärt der Kunde mit der Bestellung durch Klicken an die Schaltfläche „Kaufen“ verbindlich sein Vertragsangebot. Der Eingang der Bestellung des Kunden wird unverzüglich bestätigt. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern dient lediglich der Information, dass die Bestellung des Kunden eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt nach Wahl der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen durch die Versendung einer Auftragsbestätigung oder durch Versendung der bestellten Ware an den Kunden zustand. Die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen behält sich das Recht vor die Eingangsbestätigung mit einer Annahmeerklärung zu verbinden.
§ 3 Widerrufsrecht
1. Ist der Kunde Verbraucher hat er ein Widerrufsrecht. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können ihre Vertragserklärungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246§ 2 i.V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unser Pflichten § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Loske GmbH Messen Veranstaltungen
Rappenweg 4
81829 München
Fax: 0049 89 43909710
Email: info@loske-muenchen.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen sie Wertersatz leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
2. Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise „ab Werk“ bzw. „ab Lager „(ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung) zuzüglich der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Wir von dem Kunden eine (Transport-) Versicherung ausdrücklich gewünscht oder ist eine solche Versicherung durch die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen zwingend vorgesehen, ist die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen berechtigt, die dadurch anfallenden Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
2. der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse (Nachnahme oder Vorausüberweisung) oder Rechnung bezahlen. Die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseiten.
3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu bezahlen; maßgeblich für die Frist ist dabei der Eingang des Rechnungsbetrages bei der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen vorgesehen Zahlstelle. Nach erfolglosen Ablauf der vorgenannten Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen behält sich das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen anerkannt wurden. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Liefer- und Versandbedingungen, Versandkosten
1. Bei Lieferterminen und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Angaben. Vereinbarte Liefertermine gelten grundsätzlich nach schriftlichem Auftragseingang und Abklärung aller technischen Fragen.
2. Fallen bei der Versendung von Waren ins In- bzw. Ausland zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, sind diese vom Kunden zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem Angebot gemachten konkreten Angaben. Sollte eine Versendung in mehreren Teillieferungen, die sich die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen vorbehält, erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal berechnet, außer der Kunde besteht auf Teillieferungen.
3. Bezüglich der Versandart erfolgt die Wahl, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, durch die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen.
§ 6 Gefahrübergang
1. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an diesen selbst oder an eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf auch bei frachtfreier Lieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme im Verzug ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behält sich die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen das Eigentum an der verkauften Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Unternehmen behält sich die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Verarbeitung oder zur Verbindung der Ware, an der sich die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An dem durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwirbt die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen zur Sicherung der vorgenannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde bereits jetzt an die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen überträgt. Der Kunde hat die dem Mieteigentum der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe des Miteigentumsanteils der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen bestimmt sich nach dem Verhältnis des Werts, den die Ware (berechnet nach Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) und der durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung haben. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon, ob die Ware weiterverarbeitet wurde oder nicht. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen nach den oben genannten Absätzen. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen hat der Kunde der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die im Eigentum oder Miteigentum der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen stehend Ware veräußert hat und welche
5. Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
6. Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehalt oder Miteigentum der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen stehenden Gegenstände oder über die an die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen, der der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen, hat der Kunde der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf das Vorbehalts- oder Sicherungseigentum der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
7. Die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierte Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen.
§ 8 Mängelhaftung
1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelansprüche.
2. Ist der Kunde Unternehmer, gelten für Verträge über die Lieferung von Waren folgende Mängelhaftungsregeln:
a) Ein Sachmängelanspruch des Unternehmers setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Sachmängelansprüche des Unternehmers verjähren in 12 Monaten, soweit das Gesetz keine längeren Verjährungsfristen vorschreibt.
c) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Unternehmer (Gefahrübergang).
d) Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, kann die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen als Nacherfüllung nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
e) Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
g) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nachfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-Wege-, Arbeits- und Materialkosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind jedoch insoweit ausgeschlossen, als sich die Aufwendungen erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch.
h) Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Weitergehende Rechte bleiben davon unberührt.
i) Die Verpflichtung der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen zur Leistung von Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB aufgrund von Sachmängel richtet sich im Übrigen nach dem nachfolgenden Paragraphen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitergehende oder andere als die in dem nachfolgenden Paragraphen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Ansprüche des Kunden aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.
j) Erkennbare Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andere Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Einhaltung der Rügefrist ist der Eingang der Rüge bei der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen und Freistellung
1. Die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen haftet auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur,
-bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
-wegen Übernahme einer Beschaffenheit oder Haltbarkeitsgarantie,
-bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
-aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder
-aufgrund sonstiger zwingender Haftung.
2. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
3. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in diesem Paragraphen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
4. Soweit die Schadenersatzhaftung der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch in Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen.
5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den bevorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Ist der Kunde Unternehmer, stellt er die Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen von allen Nachteilen frei, die der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen durch Dritte wegen schädigender Handlung des Kunden – gleichgültig, ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen warenkauf (CISG).
2. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag zwischen der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen und dem Kunden ist der Geschäftssitz der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen, wenn der kunde,
– Kaufmann ist oder
– keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder
– nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die übrigen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Vorstehende Regelung gilt entsprechende bei Regelungstücken. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Seiten der Firma Loske GmbH Messen Veranstaltungen jederzeit geändert werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.